Häufig gestellte Fragen
Wer darf sich als Heilpraktiker bezeichnen? Mit welchen Anliegen kann ich in Ihre Praxis kommen? Was kostet eine Behandlung? Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen? Wie verträgt sich die Behandlung bei Ihnen mit der Schulmedizin? Behandeln Sie auch Kinder? Wie oft muss ich zu Ihnen kommen? Wer darf sich als Heilpraktiker bezeichnen? Es gibt in Deutschland nur zwei Berufe, die eigenverantwortlich Patienten untersuchen und behandeln dürfen, nämlich Ärzte und Heilpraktiker. Der Name "Heilpraktiker" ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Jemand darf sich nur dann Heilpraktiker/Heilpraktikerin nennen, wenn er oder sie dafür die offizielle staatliche Zulassung hat. Um diese Zulassung zu bekommen, muß der jeweilige Anwärter neben einigen anderen Voraussetzungen eine Überprüfung vor dem Gesundheitsamt bestanden haben. Diese Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, in dem der zuständige Amtsarzt sich von den Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt. Der verlangte Kenntnisstand auf dem Gebiet der Schulmedizin ist dabei dem eines praktischen Arztes zu vergleichen. Zusätzlich werden naturheilkundliche Grundlagen geprüft. nach oben
Mit welchen Anliegen kann ich in Ihre Praxis kommen? Bei folgenden Krankheiten und Beschwerden kann ein Besuch bei mir hilfreich sein: - Chronische Krankheiten, bei denen der Arzt nicht weiterkommt ("damit müssen Sie leben") Schmerzen und andere Beschwerden, für die keine eindeutige Ursache gefunden wurde Zur Unterstützung des Immunsystems und der Selbstheilungskräfte als Ergänzung zur schulmedizinischen Behandlung Wenn Sie lieber auf natürliche, ganzheitliche Weise behandelt werden möchten Bei Lernstörungen, Prüfungsangst oder Konzentrationsschwierigkeiten Bei Ängsten, Depressionen, oder anderen seelischen "Schmerzen" Wenn Sie abnehmen möchten oder Suchtverhalten ablegen (Rauchen, Essen usw.) Wenn Sie einfach nur jemanden suchen, der Ihnen erst einmal in Ruhe zuhört und Zeit für Sie hat nach oben
Was kostet eine Behandlung? Die Behandlungskosten richten sich nach der benötigten Zeit. Sie betragen 90,-Euro pro Stunde für Selbstzahler. Bei privat (Zusatz-)Versicherten rechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab. Beim ersten vereinbarten Termin veranschlage ich anderthalb Stunden, um in einem ausführlichen Gespräch zuerst alle nötigen Informationen erfragen zu können und direkt anschließend mit der Erstbehandlung zu beginnen. Dementsprechend fallen für diesen ersten Termin 140 Euro an. Zu den Preisen und Zahlungsbedingungen für Tierkommunikation und Tierbehandlungen informieren Sie sich bitte hier. nach oben Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen? Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Heilpraktiker-Behandlung. Private Versicherer übernehmen meistens den größten Teil der Behandlungskosten. Es gibt spezielle private Zusatzversicherungen, die zu günstigen Beiträgen Heilpraktikerbehandlungen erstatten. nach oben Wie verträgt sich die Behandlung bei Ihnen mit der Schulmedizin? Meine Arbeit zielt grundsätzlich darauf ab, die körpereigenen Heilkräfte sowohl auf der körperlichen als auch auf der seelischen Ebene zu unterstützen und zu stärken. Die Methoden, die ich dabei einsetze, gelten nicht als wissenschaftlich anerkannt. Sie ersetzen auch keine aus schulmedizinischer Sicht notwendige Behandlung beim Arzt. Oft decken Sie jedoch von der Schulmedizin nicht berücksichtigte Zusammenhänge auf. Sie können dadurch häufig erheblich zu einer schnelleren Besserung Ihrer Beschwerden beitragen. Eventuell können dann auch verordnete Medikamente in Absprache mit Ihrem Arzt reduziert werden oder nicht mehr nötig sein. Naturheilkundliche Medikamente und/oder Nahrungsergänzungsmittel, die ich Ihnen eventuell verordne, teste ich grundsätzlich vorher kinesiologisch (Kinesiologie siehe hier) auf Nutzen und Verträglichkeit für Sie aus. nach oben Behandeln Sie auch Kinder? Ja, natürlich! Kinder reagieren häufig sehr schnell auf die Behandlungen, da sie noch nicht mit so vielen Blockaden belastet sind wie wir Erwachsenen. In meiner Praxis erlebe ich es immer wieder, wie fasziniert die Kinder von den energetischen Methoden sind, und wie bereitwillig und ohne Angst sie sich behandeln lassen. Gerne lasse ich sie dann oft das Testen selbst einmal ausprobieren. Da man bei ganz kleinen Kindern und Säuglingen natürlich nicht mit dem Muskeltest arbeiten kann, benutze ich hier häufig andere Testmethoden oder teste über die Begleitperson, meistens die Mutter. nach oben Wie oft muss ich zu Ihnen kommen? Es gibt keine festgelegte Anzahl von “Sitzungen”, für die Sie sich verpflichten müßten. Im Prinzip schauen wir von mal zu mal, ob etwas an dem Anliegen, wegen dem Sie kommen, getan werden muss und kann, oder ob eventuell ein anderes Thema/ein anderes Symptom bearbeitet werden will. Natürlich kann ich nicht versprechen, dass ein vielleicht schon Jahrzehnte bestehendes Problem mit ein oder zwei Behandlungen entscheidend gebessert werden kann (obwohl auch dies schon vorgekommen ist). Welche Behandlungshäufigkeit und -dauer nach meiner Erfahrung sinnvoll erscheint, bespreche ich mit Ihnen gemeinsam nach der ersten Behandlungssitzung nach oben
Heilpraxis Angelika Fend
Heilpraktikerin
Richard-Wagner-Str. 55, 41515 Grevenbroich; Tel.: 0170-9673155, 02181-3363; a.fend@gmx.de
Benrodestr. 37, 40597 Düsseldorf-Benrath; Tel.: 0170-9673155